Die BAG will ihr Industriegebiet in Vogelsang/Gebenstorf von ca. 5.8 ha in ein Wohn- und Arbeitsgebiet umwandeln. Dies bedingt eine Zonenplanänderung. Als Vorbereitung für diesen Prozess hat die BAG in Zusammenarbeit mit ihrem Berater (Planungs- und Architekturbüro Ueli Roth aus Zürich), der kantonalen Raumplanungsbehörde und der Behörde von Gebenstorf Studienaufträge an Architekten erteilt. Die eingegangenen Arbeiten wurden juriert und das Projekt 2 von Graber, Pulver wurde als Richtlinie für die weitere Entwicklung bestimmt.

Das Ergebnis sieht wie folgt aus:

  • Das BAG-Areal soll neu auf einer Ausnützung von 80% basieren
  • Der Wohnanteil soll bei 90% liegen
  • Es entsteht eine Bruttowohnfläche von 44'021 Quadratmeter
  • es sollen ca 256 Wohnungen entstehen bei einer durchschnittlichen Wohngrösse von 125 Quadratmeter Nettowohnfläche
  • bei 50 Quadratmeter pro Person entspricht dies einer Einwohlerzahl von ca 800 Personen
  • südlich des Werkkanals sollen eng gestellte Baukuben mit einer AZ von über 80% entstehen
  • nördlich entsteht entlang des Werkkanals ein ca. 300 m langer, 6-geschossiger Langbau (über 20 m hoch) der sogar in die Landschaftsschutzzone hinein ragt
Die VPW stellt fest :

Die BAG will zwischen dem ländlichen Dorfteil Vogelsang/Gebenstorf und unmittelbar angrenzend an das Schutzgebiet Wasserschlos eine städtische Grossüberbauung realisieren.

Die geplante Ausnützung von 80% der Grundfläche übersteigt die bisherige maximale Ausnützung in Gebenstorf von 50% um 60%. Es sollen Gebäude von bis zu 300 m Länge und 24 m Höhe realisiert werden, die in einem ländlichen Gebiet und angrenzend an die Schutzzone dees Wasserschlossdekretes keinen Platz haben.

Die Flora und Fauna eines Schutzgebietes ist nicht mit einer Grossüberbauung für über 800 Personen kompatibel. Auch bei einem reduzierten Projekt mit einer kleineren Einwohnerzahl sind für die Bewohner eigene Aussenräume zu schaffen.

In der Stellungsnahme der VPW wurden gegenüber der BAG und der Gemeinde Gebenstorf folgende Anträge gestellt:

  • Gegenüber der Landschaftsschutzzone ist ein Gebäudeabstand von ca. 40 m einzuhalten.
  • Die neuen Gebäude dominieren nicht die Naturlandschaft, sie unterordnen bzw. einordnen sich.
  • Für die neuen Bewohner sind eigene Aussenräume zu schaffen.
  • Das bisher nicht überbaute Industrieland wird nicht in die Wohnbauzone überführt.
  • Die Ausnützung von 0.5-0.6 wird nirgens überschritten.
  • Aus ökologischen und sozialen Überlegungen ist ein besserer Nutzungsmx mit Wohnen und Arbeiten zu finden.
  • Für die Mehrwertabgeltung der Wohnbauzone (gegenüber dem heutigen Industrieland) is t zwischen der Gemeinde und der Grundeigentümerin eine Lösung zu finden.


Regierungsrat Peter C. Beyeler hat auf unsere Eingabe vom 17.09.2007 am 01.11.2007 mitgeteilt: "Die fachlichen Anliegen und Bedenken decken sich im Wesentlichen mit den von Ihnen dargestellten Punkten. Die Bebauungsstudien und der konzeptionelle Ansatz bilden eine wertvolle Grundlage zur Vertiefung der anstehenden Fragen. Kritisch beurteilt wurde namentlich die recht hohe Ausnützungsziffer, die im nördlichen Arealteil sowohl städtebaulich wie landschaftlich der Qualität der geschützten Landschaft entgegensteht."


Koordinationsgespräch

Auf Vorschlag von Regierungsrat Beyeler hat am 03.03.2008 ein Gespräch mit dem kantonalen Raumplaner Reto Candinas statgefunden. Wir haben folgende gemeinsame Marschrichtung gefunden:

  • Die von der BAG angestrebte Ausnützung von 0,8 muss wesentlich reduziert werden.
  • Für die künftigen Bewohner müssen grosszügige Aussenräume geschaffen werden die Auencharakter haben sollen. Dadurch wird die zusätzliche Freizeit(über)nutzung in den ursprünglichen Auen vermieden.
  • Als Hochwasserniveau soll für die Neubauten gelten: Stand Hochwasser August 2007 + 1 Meter.
  • Die Altlasten sind so zu sanieren und die Neubauten so zu setzen, dass die Grundwasservorkommen im Wasserschlossgebiet nicht beeinträchtigt werden.


Anfangs Juli 2009 hat die BAG bekannt gegeben, dass der Plan in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Organisationen überarbeitet werden soll.