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In den 70er und 80er Jahren erwachte das Bewusstsein, welch gravierende Veränderungen unser technische und wissenschaftliche Fortschritt in der Naturlandschaft ausgelöst hat. Natürliche Ökosysteme gingen verloren und die Artenvielfalt nahm rapide ab.
Wissenschaftliche und nachhaltig orientierte Fachleute mobilisierten die Politiker. Die Aargauer Regierung, der Grosse Rat und unsere Bevölkerung wurden aktiv:
1989 erlässt der Grosse Rat das Wasserschloss-Dekret
Dieses will den biologischen und landschaftlichen Reichtum bewahren und der charakteristischen Flusslandschaft wieder Raum geben. Veränderungen an den Ufern und Inseln, Verlandung und Abtragung, Ueberschwemmung der Wiesen und Wälder sind erwünscht. Die auentypische Tier- und Pflanzenwelt wird so erhalten und gefördert. |
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| Wasser nagt am Aareufer – © Hubert Willi |
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| 1992 hat der Bundesrat das Wasserschloss als Auengebiet von nationaler Bedeutung in die Auenverordnung des Natur- und Heimatschutzgesetzes aufgenommen. Zum Schutzziel der ungeschmälerten Erhaltung des Objektes gehören insbesondere die Erhaltung und Förderung der auentypischen einheimischen Pflanzen- und Tierwelt und ihrer ökologischen Voraussetzungen sowie die Erhaltung und womöglich die Wiederherstellung der natürlichen Dynamik des Gewässer- und Geschiebehaushaltes. |
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| Bei Überschwemmungen werden diese Mulden mit Wasser gefüllt; hier fühlen sich die Amphibien wohl – © Paul Bieger |
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1993 genehmigt der Aargau mit der Volksinitiative 'Auen-Schutzpark – für eine bedrohte Lebensgemeinschaft' eine Bestimmung in der Kantonsverfassung mit dem Auftrag, innerhalb von 20 Jahren die Auen auf mindestens einem Prozent der Kantonsfläche zu schützen und aufzuwerten.
1996 werden die Auengebiete im Aargau in einem Richtplan festgelegt. Die Ziele werden formuliert und die Konfliktpunkte zwischen Auenschutz und den Bereichen Wasserkraft, Grund- und Hochwasserschutz, Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei, Natur- und Landschaftsschutz geklärt. |
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